Die Schulhilfe reicht nicht aus?

Reichen die institutionalisierten Unterstützungsmaßnahmen wie schulinterne Schulhelfer*innen, der sog. „I-Status“ oder auch der Fahrdienst nicht aus, damit ein*e Schüler*in gleichberechtigt schulische Bildungsangebote wahrnehmen kann, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 75, 112 SGB IX in Betracht kommen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schüler*innen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anspruch auf besondere Förderung im Rahmen schulischer Bildung, Erziehung und Betreuung (§ 36 SchulG).