Teilhabefachdienst Jugend
Menschen mit Beeinträchtigung können Leistungen vom Staat beantragen.
Leistungen sind zum Beispiel:
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finanzielle Unterstützung
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spezielle Hilfs-Angebote
Die Leistungen beantragt man in Berlin bei den Teilhabe-Fachdiensten.
Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es den Teilhabe-Fachdienst Jugend.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend ist im Jugend-Amt.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät zum Beispiel über Förder-Möglichkeiten.
Und er berät die Familien über Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe, die zu den Familien passen.
Die Aufgaben von der Eingliederungs-Hilfe sind:
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eine drohende Beeinträchtigung verhindern
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eine vorhandene Beeinträchtigung mildern
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die Folgen von einer Beeinträchtigung mildern
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Kindern eine bessere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen
Voraussetzung für die Hilfe von der Eingliederungs-Hilfe ist:
Der Paragraf 99 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9 in Verbindung
mit dem Paragrafen 53 Absatz 1 Satz 1 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12 trifft auf die Kinder und Jugendlichen zu.
Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB.
Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:
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körperlicher Beeinträchtigung
oder
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geistiger Beeinträchtigung
oder
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mehrfacher Beeinträchtigung
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung haben auch ein Recht auf Leistungen.
Das steht in dem Paragrafen 35 a aus dem Sozial-Gesetz-Buch 8.
Hier sind Beispiele für Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe:
Leistungen für die Teilhabe an der Gesellschaft
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Heil-pädagogische Leistungen
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Leistungen für die Früh-Erkennung und Früh-Förderung
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Leistungen zum Erlernen und Erhalten
von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten
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Leistungen zur Förderung von Verständigung:
Zum Beispiel bei starker Hör-Beeinträchtigung oder Blindheit
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Leistungen zur Unterstützung von selbständiger Beweglichkeit
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Hilfs-Mittel
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Assistenz-Leistungen
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Einzelfall-Hilfe
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Leistungen zur Betreuung in einer Pflege-Familie
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Leistungen zum Selbständigen Wohnen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
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Einzelfall-Hilfe
Zum Beispiel eine Assistenz, die das Kind in der Schule unterstützt
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Hilfs-Mittel
Zum Beispiel ein Sprach-Computer
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Übersetzer
Zum Beispiel Übersetzer für Gebärden-Sprache
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Gemeinsam mit dem Kind und seiner Familie überlegt man:
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Was möchte das Kind später arbeiten?
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Welche Leistungen können dabei helfen?
Die Ergebnisse werden in einem Gesamt-Plan aufgeschrieben.
Der Gesamt-Plan wird spätestens alle zwei Jahre geprüft.
Vielleicht kann das Kind auch Hilfen von anderen Stellen bekommen.
Zum Beispiel von der Kranken-Kasse.
Dann muss der Teilhabe-Fachdienst den Eltern das sagen.
Und der Teilhabe-Fachdienst muss die anderen Stellen mit-einbeziehen.
Familien können beim Teilhabe-Fachdienst auch einen Antrag auf andere staatliche Hilfen stellen.
Zum Beispiel:
Antrag
• Hilfe zur Pflege nach dem Sozial-Gesetz-Buch Nummer 12
• Leistungen nach dem Landes-Pflege-Geld-Gesetz
für Kinder und Jugendliche mit:
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starker Hör-Beeinträchtigung
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starker Seh-Beeinträchtigung
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Taubheit
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Blindheit
Bei manchen Leistungen ist es egal, wieviel Geld die Eltern haben und verdienen.
Bei manchen Leistungen ist das nicht egal.
Bei erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung gilt:
Die Eltern müssen kein Geld zu den Kosten von der Eingliederungs-Hilfe dazutun.
Das gilt seit dem 1. Januar 2020.
Jeder Bezirk von Berlin hat ein Jugend-Amt.
Es ist immer das Jugend-Amt in dem Bezirk von der Familie zuständig.
Teilhabefachdienst Jugend - Reinickendorf
Nimrodstr. 4-14, Aufgang A, 3. Etage
13469 Berlin
Teilhabefachdienst Jugend - Lichtenberg
Große-Leege-Str. 103
13055 Berlin
Teilhabefachdienst Jugend - Neukölln
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin
Teilhabefachdienst Jugend - Friedrichshain-Kreuzberg
Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin
Teilhabefachdienst Jugend - Marzahn-Hellersdorf
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Teilhabefachdienst Jugend - Mitte
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin