Teilhabefachdienst Jugend

Hier bekommen Sie Beratung zu Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung. Und Sie können diese Leistungen dort beantragen.

Menschen mit Beeinträchtigung können Leistungen vom Staat beantragen.

Leistungen sind zum Beispiel:

  • finanzielle Unterstützung

  • spezielle Hilfs-Angebote

Die Leistungen beantragt man in Berlin bei den Teilhabe-Fachdiensten.

Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es den Teilhabe-Fachdienst Jugend.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend ist im Jugend-Amt.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät zum Beispiel über Förder-Möglichkeiten.

Und er berät die Familien über Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe, die zu den Familien passen.

Die Aufgaben von der Eingliederungs-Hilfe sind:

  • eine drohende Beeinträchtigung verhindern

  • eine vorhandene Beeinträchtigung mildern

  • die Folgen von einer Beeinträchtigung mildern

  • Kindern eine bessere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen

 

Voraussetzung für die Hilfe von der Eingliederungs-Hilfe ist:

Der Paragraf 99 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9 in Verbindung

mit dem Paragrafen 53 Absatz 1 Satz 1 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12 trifft auf die Kinder und Jugendlichen zu.

Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB.

Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:

  • körperlicher Beeinträchtigung

      oder

  • geistiger Beeinträchtigung

      oder

  • mehrfacher Beeinträchtigung

 

Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung haben auch ein Recht auf Leistungen.

Das steht in dem Paragrafen 35 a aus dem Sozial-Gesetz-Buch 8.

 

Hier sind Beispiele für Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe:

 

Leistungen für die Teilhabe an der Gesellschaft

  • Heil-pädagogische Leistungen

  • Leistungen für die Früh-Erkennung und Früh-Förderung

  • Leistungen zum Erlernen und Erhalten

von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten

  • Leistungen zur Förderung von Verständigung:

Zum Beispiel bei starker Hör-Beeinträchtigung oder Blindheit 

  • Leistungen zur Unterstützung von selbständiger Beweglichkeit

  • Hilfs-Mittel

  • Assistenz-Leistungen

  • Einzelfall-Hilfe

  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflege-Familie

  • Leistungen zum Selbständigen Wohnen

 

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

  • Einzelfall-Hilfe

         Zum Beispiel eine Assistenz, die das Kind in der Schule unterstützt  

  • Hilfs-Mittel

         Zum Beispiel ein Sprach-Computer

  • Übersetzer

         Zum Beispiel Übersetzer für Gebärden-Sprache

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben

Gemeinsam mit dem Kind und seiner Familie überlegt man:

  • Was möchte das Kind später arbeiten?

  • Welche Leistungen können dabei helfen?

Die Ergebnisse werden in einem Gesamt-Plan aufgeschrieben.

Der Gesamt-Plan wird spätestens alle zwei Jahre geprüft.

Vielleicht kann das Kind auch Hilfen von anderen Stellen bekommen.

Zum Beispiel von der Kranken-Kasse.

Dann muss der Teilhabe-Fachdienst den Eltern das sagen.

Und der Teilhabe-Fachdienst muss die anderen Stellen mit-einbeziehen.

Familien können beim Teilhabe-Fachdienst auch einen Antrag auf andere staatliche Hilfen stellen.

Zum Beispiel:

 

 

Antrag

• Hilfe zur Pflege nach dem Sozial-Gesetz-Buch Nummer 12

• Leistungen nach dem Landes-Pflege-Geld-Gesetz

  für Kinder und Jugendliche mit:

  • starker Hör-Beeinträchtigung

  • starker Seh-Beeinträchtigung

  • Taubheit

  • Blindheit

Bei manchen Leistungen ist es egal, wieviel Geld die Eltern haben und verdienen.

Bei manchen Leistungen ist das nicht egal.

 

Bei erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung gilt:

Die Eltern müssen kein Geld zu den Kosten von der Eingliederungs-Hilfe dazutun.

Das gilt seit dem 1. Januar 2020.

 

Jeder Bezirk von Berlin hat ein Jugend-Amt.

Es ist immer das Jugend-Amt in dem Bezirk von der Familie zuständig.

Adressen der Teilhabefachdienste Jugend
Berliner Jugendämter
Berliner Ausführungsvorschriften zur Eingliederungshilfe (AV EH)
Familienratgeber
Die wichtigsten Informationen zur neuen Eingliederungshilfe
- junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten - die sich für Anne Frank interessieren - unser Projekt heißt »Alle machen mit!«