Heilpädagogische Wohngruppen für Kinder mit Behinderung

​​​​​​​Heilpädagogische Wohngruppen und Internate nehmen Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen auf, die einen erhöhten Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf aufweisen.

In aller Regel wachsen Kinder ob mit oder ohne Behinderung zuhause in ihren Familien auf, manchmal kann aber auch zeitweise oder auf Dauer eine Unterbringung in einer Wohneinrichtung außerhalb der Familie notwendig werden. Das kann unterschiedliche Gründe haben, z.B. wenn eine Internatsbeschulung sinnvoll ist, um eine besondere Förderung des Kindes zu ermöglichen. Oder auch, weil die Versorgungserfordernisse des behinderten Kindes durch die Familie alleine nicht zu stämmen sind und für eine ambulante Betreuung nicht ausreichend Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stehen.

Zielsetzung der heilpädagogischen Wohnformen ist eine individuelle, bedarfsgerechte, ganzheitliche Förderung, Bildung und Erziehung, Pflege und Betreuung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Hinführung zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung. Dazu gehört vor allem, ihnen die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und einen angemessenen Schulbesuch sowie eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Leistungen werden als „Rund-um-Versorgung“ durch den Einrichtungsträger sichergestellt. Einzelne Leistungen der Pflegeversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Unterkunft, Kleidung etc.) sowie heilpädagogische Leistungen oder Leistungen zur Teilhabe an Bildung, werden als Komplexleistung erbracht. Die Kosten für das Gesamtpaket übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe. Eltern behinderter Kinder müssen sich grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse an den Kosten beteiligen, sofern nicht besondere Gründe vorliegen. 

An den Kosten für pflegebezogene Leistungen beteiligt sich die Pflegekasse bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen der Pflegegrade 2 bis 5 mit monatlich 266 Euro. Wenn diese Kinder und Jugendlichen für die Wochenenden oder Ferien ihre Familien besuchen, kann anteilig Pflegegeld für jeden Tag der häuslichen Pflege beantragt werden. Die Aufnahme von Kindern mit einem erhöhten medizinisch-pflegerischen Bedarf ist in diesen Einrichtungen heilpädagogisch ausgerichteten Einrichtungen nur begrenzt möglich, da der benötigte Umfang an Pflegefachkräften im Team nicht immer umzusetzen ist.

Wohneinrichtungen für Kinder und junge Erwachsene mit Behinderungen
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.