G-BA passt Übergangsregelungen bei Verordnungen außerklinischer Intensivpflege an
Im November 2021 hatte der G-BA eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege verabschiedet. Diese wird ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Damit wird dieser spezielle Leistungsbereich, der bisher in der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege verortet war, in einer neuen Richtlinie verortet. Ab dem 01.01.2023 sollten damit neue Verordnungen ausschließlich nach der neuen Richtlinie ausgestellt werden. Da sich aber Engpässe in der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten abbildeten, hat der G-BA nun entschieden, dass Verordnungen noch bis einschließlich 30. Oktober 2023 nach der alten Richtlinie möglich sind. Schon bisher gilt: Verordnungen, die vor dem 1. Januar 2023 nach den Regelungen der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege ausgestellt sind, gelten auch im neuen Jahr weiter. Sie verlieren erst ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen des IPreG und der AKI-Richtlinie auf Kinder und Jugendliche erhalten Sie unter Anderem hier auf der Seite von Intensivkinder zuhause e.V..